KEKSE!!
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trageschule Wien

1.   Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten gegenüber allen Teilnehmern (im Folgenden „Kursteilnehmer“) an Kursen der Trageschule Wien (im Folgenden „TSW“), soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

 

2.   Anmeldung

Die TSW nimmt Anmeldungen zu Kursen ausschließlich über das Online-Formular auf ihrer Webseite (www.trageschule-wien.at) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahme durch eine andere Person als den angemeldeten Kursteilnehmer ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der TSW möglich.

 

3.   Teilnehmerzahl

Für jeden Kurs kann nur eine beschränkte Anzahl Teilnehmer zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

 

4.   Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahmevoraussetzungen werden bei der Kursbeschreibung auf der Webseite der TSW (www.trageschule-wien.at) bekannt gegeben. Es liegt in der Verantwortung des Kursteilnehmers zu beurteilen, ob sie/er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

5.   Kursmaterialien, Kursinhalte

Die TSW übermittelt dem Kursteilnehmer etwa vier Wochen vor Abhaltung des Praxiswochenendes ein Manuskript an die vom Kursteilnehmer bekanntgegebene Postadresse sowie etwa drei Wochen vor Abhaltung des Praxiswochenendes Links zu vorbereitende Videos an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Voraussetzung für den Versand der Kursmaterialien durch die TSW ist die Bezahlung der Kursgebühr durch den Kursteilnehmer. Die TSW ist berechtigt, Kursinhalte jederzeit zu ändern, sofern dies aufgrund von Neuerungen oder in Abhängigkeit vom Kursort zweckmäßig erscheint. Bei Stornierung, Widerruf bzw Nichtteilnahme aus sonstigen Gründen hat der Kursteilnehmer die Kursmaterialien der TSW zu retournieren. Im Kurspreis inkludiertes Arbeitsmaterial wie Tragetücher, Sling und Mei Tai werden ausschließlich in Verbindung mit einer Teilnahme am Kurswochenende ausgehändigt.

 

6.   Kursteilnahme, Geprüfte Trageberaterin, Zertifizierung

Die TSW bietet Kurse für die Ausbildung zur geprüften „BeraterIn der Trageschule Wien“ an. Als Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gilt das Eigenstudium der Kursmaterialien und die vollständige Teilnahme am Praxiswochenende. Nach vollständiger Anwesenheit des Kursteilnehmers am Praxiswochenende verpflichtet sich die TSW zur Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung unter der Voraussetzung, dass die gelehrten Inhalte angemessen umgesetzt werden. Zeigen sich bei einem Kursteilnehmer grobe Defizite in den Lernzielen, so kann die TSW die Herausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

Bei positiver Absolvierung des Grundkurses samt Prüfung durch den Kursteilnehmer verpflichtet sich die TSW zur Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung und auf Wunsch des Kursteilnehmers zur Eintragung in der BeraterInnenliste auf der Webseite der TSW (www.trageschule-wien.at). Der Kursteilnehmer darf sich nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung „geprüfte Beraterin der Trageschule Wien“ nennen. Die Prüfung zur „BeraterIn der Trageschule Wien“ berechtigt nicht zu Referenten- und Ausbildungstätigkeit an der TSW bzw für die TSW. Für den Fall, dass der Kursteilnehmer die Prüfung nicht oder nicht positiv absolviert, gilt der Grundkurs als „besucht“. Ein Eintrag in der BeraterInnenliste auf der Website der TSW sowie eine Aufnahme in die in die interne Facebookgruppe für geprüfte Berater ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Die Prüfungsbescheinigung stellt eine Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs (vertiefendes Wissen) dar. Nach positiver Absolvierung der Prüfung im Aufbaukurs verpflichtet sich die TSW zur Ausstellung des „Zertifikats“ und der Kursteilnehmer darf sich „zertifizierte TrageberaterIn der Trageschule Wien“ nennen.

 

7.    Prüfungsmodalitäten, Weiterbildungspflicht

Für die Prüfung nach dem Grund- bzw Aufbaukurs gilt, dass die Prüfung binnen eines Jahres nach Kursteilnahme positiv absolviert sein muss. Unter Berücksichtigung von Korrekturfristen und etwaiger Wiederholungsantritte empfiehlt die TSW daher die erste Abgabe der Prüfungsvideos innerhalb der ersten neun Monate nach Kursteilnahme.

Im Sinne der Qualitätssicherung verpflichten sich „geprüfte TrageberaterInnen der Trageschule Wien“ und „zertifizierte TrageberaterInnen der Trageschule Wien“ zur regelmäßigen beruflichen Fort- und Weiterbildung. Zum Nachweis sind der TSW mindestens alle zwei Jahre geeignete Nachweise über die Beherrschung der jeweiligen aktuellen Kursinhalte schriftlich zu übermitteln. Der erste Nachweis muss jedoch bereits innerhalb von 1,5 Jahren nach bestandener Prüfung erfolgen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist die TSW berechtigt, die TrageberaterInnen nach Ablauf von zwei Jahren aus der BeraterInnenliste auf der Website der TSW zu löschen.

 

8.   Kursbeitrag, Prüfungsgebühr

Der Kursbeitrag wird acht Wochen vor Kursbeginn, zahlbar binnen zehn Tagen ohne Abzüge, in Rechnung gestellt. Die Prüfungsgebühr beträgt bei Abgabe innerhalb von 8 Wochen nach dem Praxiswochenende EUR 50,- und ist sofort nach Einreichung der Prüfungsvideos fällig. Bei Abgabe später als 8 Wochen nach dem Praxiswochenende, jedoch längstens bis 1 Jahr danach, fallen Prüfungsgebühren in Höhe von EUR 100,- an. Für die Abhaltung von Kursen außerhalb von Graz und Wien werden Zusatzkosten nach individueller Vereinbarung fällig.

 

9.   Widerrufsrecht

Kursteilnehmer, die Verbraucher sind, sind berechtigt den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf hat mittels einer eindeutigen Erklärung (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Bei Widerruf zahlt die TSW den vom betroffenen Kursteilnehmer allenfalls bereits geleisteten Kursbeitrag spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung eingelangt ist, zurück. . Das Muster-Widerrufsformular ist auf www.trageschule-wien.at abrufbar und wird auf Anfrage zugeschickt. Diese Bestimmung gilt nicht für Kursteilnehmer im Rahmen von ständigen Kooperationen.

 

10.   Stornierung, Nichtteilnahme

Die Kursteilnehmer sind nach verbindlicher Anmeldung berechtigt, bis fünf Wochen vor dem Praxiswochenende vom Vertrag zurücktreten. Bei Stornierung bis acht Wochen vor dem Praxiswochenende wird ein Kostenersatz von EUR 50,- eingehoben, bei Stornierung acht bis fünf Wochen vor dem Praxiswochenende wird ein Kostenersatz von 50 % des Kursbeitrages. Bei Stornierung innerhalb kürzerer Frist oder Nichtteilnahme des Kursteilnehmers, spätestens jedoch mit Versand des Ausbildungsmanuskripts bleibt der volle Kursbeitrag fällig. Im Falle der Stornierung ist die TSW jedenfalls berechtigt, die Herausgabe der bereits übermittelten Kursunterlagen vom Kursteilnehmer zu fordern. Im Kurspreis inkludiertes Arbeitsmaterial wie Tragetücher, Sling und Mei Tai werden ausschließlich in Verbindung mit einer Teilnahme am Kurswochenende ausgehändigt. Dieser Umstand mindert nicht den bei Stornierung  oder Nichtteilnahme fälligen Kursbeitrag. Die TSW kann dem Kursteilnehmer bei Nichtteilnahme aus einem triftigen Grund aber nach freiem Ermessen die Möglichkeit einräumen, in einen gleichwertigen Kurs zu wechseln.

 

11.   Ausschluss von der weiteren Teilnahme

Die TSW kann Kursteilnehmer ablehnen oder von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen, wenn dies aus in der Person des Kursteilnehmers gelegenen Gründen erforderlich ist. Neben Fehlverhalten jeglicher Art gelten insbesondere fehlende sprachliche Verständigungsmöglichkeiten und das Nichterfüllen der erforderlichen Mindestanforderungen als Gründe für eine Ablehnung bzw einen Ausschluss. Sollte der Kursteilnehmer mit der Bezahlung der Kursgebühr säumig sein, sodass die TSW die Kursmaterialien nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Praxiswochenende übermitteln kann, wird der Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen. Der Kursbeitrag bleibt im Falle eines Ausschlusses durch die TSW zur Gänze fällig.

 

12.  Terminverschiebung

Bei Verhinderung des Trainers, der/die für einen Kurstermin geplant war, kann die TSW nach eigenem Ermessen, den festgelegten Kurstermin verschieben oder einen anderen qualifizierte Trainer mit der Abhaltung des Kurses beauftragen. Diesfalls verständigt die TSW die angemeldeten Kursteilnehmer unverzüglich schriftlich an die bekannt gegebene E-Mail Adresse. Die TSW haftet nicht für aufgrund von Terminverschiebungen entstandene Kosten der Kursteilnehmer (etwa Reise-, Aufenthalts- oder Hotelkosten).

 

13.  Login-Daten

Die TSW stellt jedem Kursteilnehmer vor Kursbeginn individuelle Login-Daten zur Verfügung. Jeder Kursteilnehmer behandelt die ihm gegebenen Login-Daten vertraulich und bewahrt diese sicher auf. Bei missbräuchlicher Anwendung oder unrechtmäßiger Weitergabe der Login-Daten kann die TSW das Konto des betroffenen Kursteilnehmers sperren bzw den Kurs von jeder weiteren Teilnahme an Kursen ausschließen. Der Kursteilnehmer haftet für Schäden, die der TSW durch die missbräuchliche Anwendung oder die unberechtigte Weitergabe der Login-Daten an Dritte entstanden sind.

 

14.  Geistiges Eigentum

Die Kursteilnehmer erkennen an, dass alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte an von der TSW bereitgestellten Unterlagen und Informationen bei der TSW bleiben und jegliche Nutzung über die Kurszwecke hinaus unzulässig ist. Insbesondere dürfen Kursteilnehmer Kursvorträge, Prüfungen, den Curriculum sowie die weiteren Kursunterlagen der TSW nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwerten, vervielfältigen oder verbreiten. Auch dürfen Kursteilnehmer Bild-, Video- und Tonaufnahmen von Kursvorträgen, Prüfungen, dem Curriculum sowie weiteren Kursunterlagen der TSW nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anfertigen.

 

15.   Sperre, Löschung

Für den Fall, dass Kursteilnehmer insbesondere „geprüfte BeraterInnen der Trageschule Wien“ bzw „zertifizierte BeraterInnen der Trageschule“ durch ihr Verhalten gegen gesetzliche Vorgaben, gegen die AGB, die Nutzungsrichtlinien oder in sonstiger Weise gegen die guten Sitten, das Ansehen oder die Interessen der TSW verstoßen, ist die TSW berechtigt, die jeweilige Person von der Liste „geprüfte BeraterInnen der Trageschule Wien“ bzw „zertifizierte BeraterInnen der Trageschule“ zu streichen, in der internen Facebookgruppe zu löschen, die Zugangsberechtigungen zum Webspace zu sperren sowie sämtliche eingestellte Inhalte im Webspace zu löschen. Der Kursteilnehmer hat keinerlei Ersatzanspruch gegenüber der TSW

 

16.  Haftungsausschluss

Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die TSW haftet gegenüber den Kursteilnehmern im Zusammenhang mit den sich aus dem Vertragsverhältnis zu den Kursteilnehmern ergebenden Pflichten – mit Ausnahme von Personenschäden – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der TSW bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Die TSW leistet in keinem Fall Gewähr dafür, dass die Kursteilnehmer nach Abschluss des Kurses eine einschlägige Beschäftigung finden.

 

17.  Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Datenschutz sind in unser Datenschutzinformation festgehalten.

 

18.  Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der TSW und den Kursteilnehmern/innen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

 

19.  Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die TSW behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB durch eine schriftliche Mitteilung mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen vorzunehmen. Maßgebliche Änderungen werden an die bekanntgegebene E-Mail Adresse bekannt gegeben. Es liegt in der Verantwortung der/des Kursteilnehmers/in diese Bekanntgaben wahrzunehmen und sich mit den Veränderungen vertraut zu machen. Sollte die/der Kursteilnehmer/in bekannt gegebene Änderungen nicht annehmen wollen, hat er das Recht innerhalb der Vorankündigungsfrist ihren/seinen bestehenden Vertrag schriftlich (per E-Mail oder Post) zu kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit Inkrafttreten der Änderungen. Geht die TSW nicht binnen vier Wochen ab Anzeige der Änderung ein schriftlicher Widerspruch des Kursteilnehmers zu, gelten die Änderungen vom Kursteilnehmer als akzeptiert.

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